Funktionen von und Ansprüche an ein alteritätsorientiertes historisches Denken
Dass die Disziplin und auch das Schulfach Geschichte sich mit 'der Vergangenheit' befassen, ist eine Trivialität. Weniger trivial ist hingegen, was darunter verstanden wird, wie es konzeptuell gefasst wird und welchem Zweck oder Ziel die Befassung dient. Sowohl vermeintlich einfache und allgemeine Bestimmungen – etwa dass es gelte, diese 'Vergangenheit' in ihrer 'Realität' so genau wie möglich zu verstehen, wie auch konkretere und komplexere Bestimmungen machen (bzw. unterliegen) Gegenstands- und Erkenntnis- sowie weiteren theoretischen Voraussetzungen und begründen Ansprüche an die Qualität dieses Vorganges des Sich-Befassens in zweifachem Sinne, nämlich an seine Beschaffenheit wie an seine 'Güte'.
Bereits die Viel- oder wenigstens Mehrzahl unterschiedlicher Konzepte zur Funktion, Natur und den Qualitätskriterien historischen Denkens weisen darauf hin, dass diese nicht einfach vorgegeben und ihrerseits nur immer besser zu erkennen und zu entdecken sind, sondern neben den auf ihrer Basis gewonnen (Er-)Kenntnissen und Einsichten sie selbst immer wieder diskursiv zu verhandeln sind, wobei weder innerhalb einer Zeit und Kultur noch über sie hinweg völlige Einheitlichkeit zu erzielen sein wird, aber auch eine völlige Beliebigkeit nicht akzeptiert werden kann.
Vor diesem Hintergrund erörtert der Beitrag aus Vortrag und Arbeits-/Diskussionsphasen einige wesentliche Facetten der theoretischen Grundlagen historischen Denkens, insbesondere im Sinne einer Begegnung und Auseinandersetzung mit zeitlich Fremdem und möglicher Qualitätsansprüche.
Di. 04.07.2023, 18:15
Gebäude 1146
Raum B313